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Redaktionell aktualisiert: 24.10.2026

Dokumentierter Originalfall · Rastatt

Audi Q7: Seiten- und Fahrwerksschaden in Rastatt

Ein echtes Haftpflichtgutachten, nachvollziehbar erklärt. Fahrzeugdaten sind auf das fachlich Wesentliche reduziert; Namen, Kennzeichen, FIN und Vorgangsdaten bleiben geschützt.

Beschädigter linker Unterholm und Türbereich des Audi Q7
Originalaufnahme: Verformungen im unteren linken Seitenbereich.

Fahrzeug und anonymisierte Eckdaten

Fahrzeug
Audi Q7 · SUV
Erstzulassungsjahr
2016
Laufleistung
rund 194.000 km
Allgemeinzustand
gut
Vorschäden
leichte unreparierte Beschädigung am hinteren Stoßfänger außerhalb des Schadenbereichs dokumentiert

Unfallart und Ausgangslage

Nach den im Gutachten wiedergegebenen Halterangaben kam es beim Ausfahren auf eine Straße im Zusammenhang mit einer Vorfahrtmissachtung zum Anstoß an die linke Fahrzeugseite. Ereignis und Besichtigung sind in Rastatt dokumentiert. Eine weitergehende rechtliche Schuldzuweisung wird daraus nicht abgeleitet.

Dokumentierter Schadenumfang

  • Vordere und hintere linke Tür sowie linke hintere Seitenwand beschädigt: Erneuerung vorgesehen.
  • Linker Unterholm und unterer Bereich der B-Säule beschädigt: Erneuerung vorgesehen.
  • Linke hintere Radaufhängung beschädigt: Erneuerung vorgesehen.

Reparaturweg und Prüfgrenzen

Der kalkulierte Reparaturweg umfasst sowohl Karosserie- als auch Fahrwerksbauteile. Nach einer Reparatur ist eine Achsvermessung mit Prüfung und gegebenenfalls Korrektur der Einstellungen vorgesehen. Eine Beilackierung angrenzender Teile ist kalkuliert. Das Fahrzeug wurde ohne Zerlegung besichtigt.

Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit

Laut Gutachten war der Q7 fahrfähig, wegen Fahrwerksschäden jedoch nicht verkehrssicher. Eine Notreparatur wurde als aufwendig und nur bei längerer Reparaturverzögerung sinnvoll bewertet.

Ein weiterer Blick in die Fotodokumentation

Linke Fahrzeugseite des Audi Q7 mit Tür- und Unterholmschaden
Originalaufnahme: Überblick über den dokumentierten Schadenbereich.

Fachliche Einordnung

Was dieses Gutachten zeigt

Das Gutachten stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest und empfiehlt die Reparatur nicht. Der Fall zeigt, dass sich ein Seitenanstoß nicht auf sichtbare Türflächen beschränken muss: Hier wurden zusätzlich Unterholm, B-Säule und Radaufhängung in den Reparaturweg aufgenommen.

Quellengrundlage und Einordnung der Werte

Grundlage: anonymisiert dargestelltes Original-Haftpflichtgutachten von Denis Bobb. Ortszuordnung nach den im Gutachten genannten Ereignis- und Besichtigungsorten. Die Beträge gelten für den damaligen Bewertungszeitpunkt und sind keine aktuellen Preisangebote.

Reparaturkosten und Dauer sind Gutachtenansätze, keine Reparaturrechnung oder tatsächliche Standzeit. Eine Versicherungszahlung ist nicht dokumentiert. Die Originalunterlagen mit personenbezogenen Angaben werden nicht zum Download angeboten. Jeder Schaden wird individuell beurteilt.

Unfallschaden in Rastatt?

Die Werte dieses Falls lassen sich nicht auf andere Fahrzeuge übertragen. Für Ihren Schaden kommt es auf die konkrete Besichtigung und den dokumentierten Reparaturweg an.