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Unfallgutachten

Nach einem Unfall ist eine saubere Dokumentation wichtig. Wir kommen noch am selben Tag zur Fahrzeugbesichtigung zu Ihnen vor Ort und erstellen Ihr Kfz-Gutachten nach der Besichtigung innerhalb von 24 Stunden – unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert. Ob unverschuldeter Unfall, Wildschaden oder unklarer Hergang: Wir begutachten Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort.

Besichtigung am selben Tag

Nach Ihrer Kontaktaufnahme kommen wir noch am selben Tag zur Fahrzeugbesichtigung zu Ihnen vor Ort.

Gutachten innerhalb von 24 Stunden

Nach der Besichtigung erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden.

Fachlich verantwortlich
Denis Bobb · Kraftfahrzeugtechniker-Meister

Welches Gutachten ist das richtige?

Haftpflichtgutachten – wenn Sie nicht schuld sind

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann ein unabhängiges Gutachten die fachliche Grundlage für die Schadenregulierung schaffen. Wir dokumentieren je nach Auftrag Schadenumfang, Reparaturkosten, mögliche Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert nachvollziehbar.

Gutachterkosten im Haftpflichtfall

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die konkrete Erstattung hängt vom Einzelfall und der Haftungsverteilung ab.

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    Nutzungsausfallentschädigung

    Statt eines Mietwagens können Sie sich für eine finanzielle Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug entscheiden. Voraussetzung: Ihr Fahrzeug ist unfallbedingt nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. Die Einstufung übernehmen wir direkt im Rahmen Ihres Haftpflichtgutachtens.

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    Was zu Ihrem Anspruch noch dazugehört

    Neben der reinen Reparatur können je nach Fall weitere Positionen Teil Ihres Schadenersatzes sein – etwa Abschleppkosten, Standgebühren oder eine Auslagenpauschale. Wir erfassen das für Sie im Rahmen der Begutachtung mit.

Ihr Recht auf einen freien Gutachter

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ob und in welchem Umfang Gutachterkosten erstattet werden, richtet sich nach dem konkreten Schadenfall und der Haftungsverteilung.

Kaskogutachten – bei Eigenverschulden, Wetter- und Wildschäden

Bei selbst verursachten Unfällen oder Schäden durch Sturm, Hagel, Wild, Vandalismus oder Diebstahl kann die eigene Kaskoversicherung zuständig sein. Welche Leistungen übernommen werden und wie die Begutachtung erfolgt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Unterschiede zum Haftpflichtfall
  • –Ihre Versicherung hat in der Regel ein Weisungsrecht und bestimmt den Gutachter selbst
  • –Keine Nutzungsausfallentschädigung – die gibt es nur bei unverschuldeten Haftpflichtfällen

Sprechen Sie uns trotzdem gerne an: Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten im konkreten Fall.

Fahrzeuggegenüberstellung – wenn der Unfallhergang unklar ist

Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen oder widersprüchlichen Aussagen reicht ein normales Schadengutachten manchmal nicht aus. In solchen Fällen prüfen wir technisch, ob die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen tatsächlich zueinander passen – Anstoßhöhe, Struktur, Lackabrieb. Das schafft Klarheit, wenn der Unfallhergang bestritten wird oder die Versicherung Unstimmigkeiten vermutet.

Praxisdokumentation

So unterschiedlich können Unfallschäden aussehen

Übersichts- und Detailaufnahmen sind ein wichtiger Teil der Schadenaufnahme. Die gezeigten Bilder stammen aus der Gutachterpraxis; Kennzeichen und identifizierende Angaben sind unkenntlich gemacht.

Dokumentierter Heckschaden an einem Pkw bei einer Kfz-Begutachtung
Heckschaden dokumentiert

Verformungen an Heckklappe und Stoßfänger werden fotografisch und technisch erfasst.

Starker Seitenschaden an einem weißen Fahrzeug nach einer Kollision
Seitenschaden

Mehrere Karosseriebereiche können bei einer seitlichen Kollision gleichzeitig betroffen sein.

Front- und Kotflügelschaden an einem dunklen SUV bei der Schadenaufnahme
Front- und Kotflügelschaden

Auch angrenzende Bauteile und mögliche Folgeschäden gehören zur fachlichen Schadenaufnahme.

Eingedrückte Heckklappe eines Kleinwagens als dokumentierter Unfallschaden
Deformation an der Heckklappe

Sichtbare Verformungen werden zusammen mit angrenzenden Bauteilen nachvollziehbar dokumentiert.

Nahaufnahme von Kratz- und Anstoßspuren an einem hinteren Stoßfänger
Anstoßspuren am Stoßfänger

Nahaufnahmen machen Kratzer, Abrieb und lokale Deformationen für die Dokumentation sichtbar.

Schwer beschädigtes Fahrzeug mit erheblichen Karosserie- und Frontschäden
Komplexes Schadenbild

Bei umfangreichen Schäden ist die vollständige Erfassung der betroffenen Fahrzeugbereiche besonders wichtig.

Ablauf

So läuft Ihr Unfallgutachten ab

1

Kontakt aufnehmen

Per Telefon oder WhatsApp – wir besprechen kurz Ihre Situation.

2

Besichtigung am selben Tag

Wir kommen noch am selben Tag zu Ihnen oder in die Werkstatt Ihrer Wahl.

3

Begutachtung & Dokumentation

Vollständige Foto- und Schadenaufnahme.

4

Gutachten innerhalb 24 Stunden

Nach der Besichtigung erstellen wir Ihr vollständiges, nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten innerhalb von 24 Stunden.

Nur ein kleinerer Schaden?

Liegt der Schaden unterhalb von ca. 1.000 € (Bagatellgrenze), lohnt sich oft ein einfacherer Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Unfallgutachtens – schneller und günstiger.

Mehr zum Kostenvoranschlag →

Auto schon repariert?

Nach erfolgter Reparatur benötigen Sie unter Umständen eine Reparaturbestätigung – etwa zur Fortsetzung der Nutzungsausfallentschädigung oder als Absicherung bei einem späteren Unfall.

Mehr zur Reparaturbestätigung →
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