Unfallgutachten
Nach einem Unfall zählt jede Stunde. Wir erstellen Ihr Kfz-Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden – beweissicher, unabhängig und gerichtsfest, damit Sie Ihren vollen Anspruch gegenüber der Versicherung durchsetzen können. Ob unverschuldeter Unfall, Wildschaden oder unklarer Hergang: Wir kommen zu Ihnen und begutachten Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort.
Welches Gutachten ist das richtige?
Haftpflichtgutachten – wenn Sie nicht schuld sind
Hat ein anderer den Unfall verursacht, zahlt dessen Haftpflichtversicherung – aber nur, was auch belegt ist. Wir dokumentieren den Schaden vollständig und rechtssicher: Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert. Damit haben Sie eine neutrale, fachlich fundierte Grundlage, die von der gegnerischen Versicherung nicht einfach angezweifelt oder heruntergerechnet werden kann.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr Gutachten vollständig – Sie zahlen nichts.
- ✓Nutzungsausfallentschädigung
Statt eines Mietwagens können Sie sich für eine finanzielle Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug entscheiden. Voraussetzung: Ihr Fahrzeug ist unfallbedingt nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher. Die Einstufung übernehmen wir direkt im Rahmen Ihres Haftpflichtgutachtens.
- ✓Was zu Ihrem Anspruch noch dazugehört
Neben der reinen Reparatur können je nach Fall weitere Positionen Teil Ihres Schadenersatzes sein – etwa Abschleppkosten, Standgebühren oder eine Auslagenpauschale. Wir erfassen das für Sie im Rahmen der Begutachtung mit.
Gegnerische Versicherungen bieten nach einem Unfall häufig an, den Schaden über einen eigenen Gutachter abzuwickeln. Das dürfen Sie ablehnen – Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Kaskogutachten – bei Eigenverschulden, Wetter- und Wildschäden
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, oder ist der Schaden durch Sturm, Hagel, Wildunfall, Vandalismus oder Diebstahl entstanden, zahlt Ihre eigene Kaskoversicherung. Auch hier braucht es eine saubere, unabhängige Schadensermittlung.
- –Ihre Versicherung hat in der Regel ein Weisungsrecht und bestimmt den Gutachter selbst
- –Keine Nutzungsausfallentschädigung – die gibt es nur bei unverschuldeten Haftpflichtfällen
Sprechen Sie uns trotzdem gerne an: Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten im konkreten Fall.
Fahrzeuggegenüberstellung – wenn der Unfallhergang unklar ist
Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen oder widersprüchlichen Aussagen reicht ein normales Schadengutachten manchmal nicht aus. In solchen Fällen prüfen wir technisch, ob die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen tatsächlich zueinander passen – Anstoßhöhe, Struktur, Lackabrieb. Das schafft Klarheit, wenn der Unfallhergang bestritten wird oder die Versicherung Unstimmigkeiten vermutet.
So läuft Ihr Unfallgutachten ab
Kontakt aufnehmen
Per Telefon oder WhatsApp – wir besprechen kurz Ihre Situation.
Termin vor Ort
Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt Ihrer Wahl.
Begutachtung & Dokumentation
Vollständige Foto- und Schadenaufnahme.
Gutachten binnen 24 Stunden
Sie erhalten ein vollständiges, gerichtsfestes Dokument.
Nur ein kleinerer Schaden?
Liegt der Schaden unterhalb von ca. 1.000 € (Bagatellgrenze), lohnt sich oft ein einfacherer Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Unfallgutachtens – schneller und günstiger.
Mehr zum Kostenvoranschlag →Auto schon repariert?
Nach erfolgter Reparatur benötigen Sie unter Umständen eine Reparaturbestätigung – etwa zur Fortsetzung der Nutzungsausfallentschädigung oder als Absicherung bei einem späteren Unfall.
Mehr zur Reparaturbestätigung →