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Reparaturbestätigung nach einem Unfallschaden

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, sich die Schadenssumme auszahlen zu lassen und selbst zu entscheiden, wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen – ob in einer freien Werkstatt, in Eigenregie oder in Ihrer Wunschwerkstatt. Diese sogenannte fiktive Abrechnung ist rechtlich vollkommen zulässig. Sie bringt aber eine Pflicht mit sich: Sie müssen der Versicherung nachweisen können, dass tatsächlich fachgerecht repariert wurde. Genau diesen Nachweis erstellen wir für Sie – unabhängig und mit deutlich mehr Beweiskraft als eine private Dokumentation.

Wann Sie eine Reparaturbestätigung brauchen

  • Nutzungsausfallentschädigung fortsetzen

    Versicherungen zahlen die Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug oft nur bis zum Nachweis der abgeschlossenen Reparatur.

  • Mietwagenkosten erstattet bekommen

    Wer statt einer Tagesentschädigung einen Mietwagen genutzt hat, braucht denselben Nachweis für die Kostenerstattung.

  • Absicherung bei einem späteren Schaden

    Versicherungen gleichen Fahrzeugschäden über ein branchenweites System anhand der Fahrgestellnummer ab. Entsteht später an gleicher Stelle erneut ein Schaden, kann die neue Versicherung nachfragen, ob der alte Schaden fachgerecht behoben wurde – ohne Nachweis droht die Regulierung abgelehnt zu werden.

  • Vor dem Verkauf

    Nachweis für den Käufer, dass fachgerecht und vollständig instand gesetzt wurde.

Warum eine persönliche Begutachtung nötig ist

Eine Reparaturbestätigung setzt voraus, dass wir Ihr Fahrzeug nach der Reparatur persönlich in Augenschein nehmen. Zwar könnten Sie den reparierten Zustand theoretisch auch selbst dokumentieren – eine von uns als unabhängigem Sachverständigen erstellte Bestätigung hat gegenüber der Versicherung jedoch spürbar mehr Gewicht, da sie auf einer fachlichen Prüfung beruht, nicht nur auf eigenen Angaben.

  • Idealerweise vom selben Gutachter

    Am besten mit demselben Gutachter, der auch das ursprüngliche Schadengutachten erstellt hat – wir kennen den Fall bereits und können die Reparatur direkt und zuverlässig gegen die ursprüngliche Schadensfeststellung prüfen.

Was wir für Sie prüfen

  • Ob die Reparatur dem ursprünglich festgestellten Schadenumfang entspricht
  • Ob fachgerecht und vollständig instand gesetzt wurde
  • Ob die tatsächliche Reparaturdauer zur ursprünglichen Kalkulation passt – wichtig für die genaue Abrechnung Ihrer Nutzungsausfalltage

Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere bei fiktiver Abrechnung ist eine automatische Kostenübernahme nicht garantiert. Sprechen Sie uns gerne direkt an, wir beraten Sie zu Ihrer konkreten Situation.

Ablauf

So läuft Ihre Reparaturbestätigung ab

1

Kontakt aufnehmen

Idealerweise, sobald die Reparatur abgeschlossen ist.

2

Termin vereinbaren

Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort.

3

Abgleich mit dem Ursprungsgutachten

Wir prüfen die Reparatur gegen den ursprünglich festgestellten Schaden.

4

Bestätigung erhalten

Als Nachweis für Versicherung oder Käufer.