Dokumentierter Originalfall · Rastatt

Audi A4: Heckschaden und Totalschaden bei Rastatt

Ein echtes Haftpflichtgutachten, nachvollziehbar erklärt. Fahrzeugdaten sind auf das fachlich Wesentliche reduziert; Namen, Kennzeichen, FIN und Vorgangsdaten bleiben geschützt.

Deformierter Heck- und rechter Seitenbereich des Audi A4
Originalaufnahme aus dem zugehörigen Gutachten: Deformierter Heck- und rechter Seitenbereich des Audi A4.

Fahrzeug und anonymisierte Eckdaten

Fahrzeug
Audi A4 · Kombi
Erstzulassungsjahr
2012
Laufleistung
rund 210.000 km · angegeben und geschätzt, nicht abgelesen
Antrieb
Diesel · Frontantrieb · 105 kW
Allgemeinzustand
Alter und Laufleistung entsprechend
Vorschäden
bei der Prüfung ohne Zerlegung keine festgestellt

Unfallart und Ausgangslage

Nach den im Gutachten wiedergegebenen Halterangaben handelt es sich um einen Auffahrunfall mit Anstoß an der rechten hinteren Fahrzeugpartie. Das Schadenbild wurde als damit vereinbar beschrieben. Das Ereignis ist auf der A5 bei Rastatt dokumentiert; die Besichtigung fand in Rastatt statt.

Dokumentierter Schadenumfang

  • Karosserie beschädigt: Das Gutachten sieht eine Erneuerung vor.
  • Airbags ausgelöst: Erneuerung vorgesehen.
  • Der dokumentierte Anstoß betrifft die rechte hintere Fahrzeugpartie.

Reparaturweg und Prüfgrenzen

Das Gutachten beschreibt einen Totalschaden und empfiehlt keine Reparatur. Eine Beilackierung angrenzender Teile wurde als nicht erforderlich bewertet. Die Besichtigung erfolgte ohne Zerlegung. Weitere verdeckte Schäden sind damit nicht ausgeschlossen. Wegen der Totalschadeneinstufung und der davon unbeeinträchtigten Restwertermittlung erfolgte laut Gutachten keine zweite Besichtigung.

Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit

Das Fahrzeug war laut Gutachten nicht fahrfähig. Eine Notreparatur wurde als nicht möglich beziehungsweise nicht wirtschaftlich bewertet.

Fachliche Einordnung

Was dieses Gutachten zeigt

Die kalkulierten Reparaturkosten liegen deutlich über dem Wiederbeschaffungswert. Das Gutachten stellt einen Kfz-Haftpflicht-Totalschaden fest. Die 14 Kalendertage betreffen die Ersatzbeschaffung; sie dürfen nicht als Reparaturdauer gelesen werden. Eine tatsächlich erfolgte Ersatzbeschaffung oder Versicherungszahlung ist damit nicht belegt.

Quellengrundlage und Einordnung der Werte

Grundlage: vorliegende Ausfertigung des Original-Haftpflichtgutachtens, PDF-Seiten 3–8. Die Datei enthält 11 PDF-Seiten, obwohl das Dokument insgesamt 14 Seiten nennt; die Reparaturdauer von 10–12 Tagen wurde vom Auftraggeber ergänzend angegeben und ist in der vorliegenden Ausfertigung nicht enthalten. Alle Beträge sind historische Gutachtenwerte.

Reparaturkosten und Dauer sind Gutachtenansätze, keine Reparaturrechnung oder tatsächliche Standzeit. Eine Versicherungszahlung ist nicht dokumentiert. Die Originalunterlagen mit personenbezogenen Angaben werden nicht zum Download angeboten. Jeder Schaden wird individuell beurteilt.

Unfallschaden in Rastatt?

Die Werte dieses Falls lassen sich nicht auf andere Fahrzeuge übertragen. Für Ihren Schaden kommt es auf die konkrete Besichtigung und den dokumentierten Reparaturweg an.

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