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Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Die Kostenfrage hängt vor allem davon ab, wer den Unfall verursacht hat und ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Von Denis Bobb · Kraftfahrzeugtechniker-Meister · berufliche Laufbahn seit 2005 · Kfz-Sachverständiger seit 2009
Autor & fachlich verantwortlich
Denis Bobb · Kraftfahrzeugtechniker-Meister
Kfz-Sachverständiger & Geschäftsführer · Berufliche Laufbahn seit 2005 · Kfz-Sachverständiger seit 2009 · 15.000+ abgewickelte Fälle

Unverschuldeter Haftpflichtschaden

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Die konkrete Erstattung hängt vom Einzelfall und der Haftungsverteilung ab.

Kaskoschaden

Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen des Versicherungsvertrags. Die Versicherung kann eigene Vorgaben für die Schadenbegutachtung machen. Lassen Sie sich deshalb vor einer Beauftragung beraten.

Warum ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein kann

Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden aus fachlicher Sicht und kann Schadenpositionen wie Wertminderung, Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar ermitteln.

Sie benötigen ein Gutachten?

Unsere regionalen Vor-Ort-Einsätze werden zentral koordiniert. Termine finden nach Vereinbarung direkt beim Kunden, in der Werkstatt oder am Fahrzeugstandort statt. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls.

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